Mitgliedschaft
Vereinsmitglieder können ausschließlich natürliche, unbescholtene Personen werden, die sich in besonderer Weise der Region Braunschweig verbunden fühlen und durch ihre Tätigkeit technischen Berufen nahestehen.
Die Mitgliedschaft wird durch Berufung erworben. Der Berufung eines Mitglieds geht ein schriftlicher Aufnahmeantrag des Bewerbers oder eines Mitglieds für den Bewerber voraus. Dieser Antrag ist schriftlich an den Vorstand zu stellen. Über den Aufnahmeantrag entscheiden der Vorstand und der Ehrenrat in gemeinsamer Sitzung nach Aussprache in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.
Die Mitgliedschaft wird durch den Vorstand auf Zeit erteilt. Die Mitgliedschaft auf Zeit läuft fünf Jahre. Der Vorstand ordnet einem Mitglied auf Zeit einen Paten aus dem Kreise der Mitglieder auf Lebenszeit bei. Ein halbes Jahr vor Ablauf der Mitgliedschaft auf Zeit befinden Vorstand und Ehrenrat gemeinsam über die lebenslange Mitgliedschaft mit einfacher Mehrheit.
Die Mitgliedschaft endet bei Mitgliedern auf Lebenszeit durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Die Mitgliedschaft bei Mitgliedern auf Zeit endet, wenn die Mehrheit gemäß o.g. Beschluss nicht gefunden wird.
Detaillierte Bestimmungen bezüglich der Mitgliedschaft sind der Satzung zu entnehmen.